Umsatzsteuerfreie Geschäftsveräußerung im Ganzen
Nur eine Geschäftsveräußerung im Ganzen ist umsatzsteuerfrei.
Eine nicht umsatzsteuerpflichtige Geschäftsveräußerung im Ganzen setzt voraus, dass
- ein Unternehmen im Ganzen übereignet wird (es müssen die wesentlichen Betriebsgrundlagen übertragen werden), und
- der Erwerber die wirtschaftliche Tätigkeit des Veräußerers fortführen kann.
Fehlt es an einer dieser Voraussetzungen, ist die Geschäftsveräußerung umsatzsteuerpflichtig.