Steuernews

Mindestlohn

 

  • Ab dem 01.01.2022 € 9,82
  • Ab dem 01.07.2022 € 10,45
  • Voraussichtlich ab Oktober 2022 € 12,00

 

Anhebung Freibeträge

 

  • Ausbildungsfreibetrag erhöht sich von € 924,00 auf € 1200,00
  • Sparerpauschbetrag erhöht sich von € 801,00 auf € 1000,00

 

Mobilitätsprämie

 

  • Für Veranlagungszeiträume 2021 – 2026 kann auf Antrag ab dem vollen 21. Entfernungskilometer als Werbungskosten/ Betriebsausgaben eine Mobilitätsprämie erhalten
  • Festsetzung erfolgt nur wenn Mobilitätsprämie mindestens € 10,00 beträgt
  • mindert die festgesetzte Steuer
  • BMG sind die zu berücksichtigenden Entfernungspauschalen – begrenzt auf den Betrag um den das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag unterschreitet
  • Die Mobilitätsprämie beträgt 14% der BMG

 

Alleinerziehendenentlastungsbetrag

 

  • bleibt zukünftig bei € 4008,00

 

Grundsteuer

 

  • ab dem 01.07.2022 müssen für alle wirtschaftlichen Einheiten des Grundbesitzes (Grundstücke) Erklärungen zur Feststellung der Grundsteuerwerte auf den 01.01.2022 abgegeben werden
  • Ende der Abgabefrist 31.10.2022
  • Auf Grundlage der Erklärung erlässt das Finanzamt den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag
  • Dieser Bescheid bildet die Basis für Neuberechnung der Grundsteuern ab dem Jahr 2025
  • Die Berechnung erfolgt aller 7 Jahre neu

 

Verzinsung

 

  • Im Moment wird ab Veranlagungsjahr 2019 keine Verzinsung festgesetzt, da die Zinshöhe unklar ist
  • Die Zinsen werden jedoch nachträglich festgesetzt, wenn Zinshöhe feststeht

 

Kryptowährung

 

  • Es handelt sich bei Handel mit Kryptowährungen um ein priv. Veräußerungsgeschäft
  • Die Spekulationsfrist beträgt 1 Jahr

 

IAB

 

  • Wegen der anhaltenden Corona-Pandemie wurden die Fristen zur Anschaffung der begünstigten Wirtschaftsgüter wie folgt verlängert:

 

Jahr der Bildung                                                                                     Ende Frist Anschaffung

2017                                                                                                                    2022

2018                                                                                                                    2022

2019                                                                                                                    2022

2020                                                                                                                    2023

2021                                                                                                                    2024

 

  • Als Investitionsabzugsbetrag können 50% der Anschaffungskosten geltend gemacht werden.

 

Sachbezug

 

  • hat sich von € 44,00 auf € 50,00 erhöht
  • Verschärfung der Regelungen nur zweckgebundene Gutscheine begünstigt
  • Reine Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen die auf einen Geldbetrag lauten stellen Geldleistungen dar und sind zu versteuern
  • Gutscheine zählen nur dann, wenn Sie ausschließlich begrenzt auf Waren oder Dienstleistungen sind, aus diesem Grund funktioniert kein Wunschgutschein
  • Voraussetzungen der Gutscheine (mind. 1 Option muss er erfüllen)
  1. Kreis an Akzeptanzstellen begrenzt
  2. Begrenzte Palette an Waren oder Dienstleistungen ggf. regional begrenzt
  3. Dient bestimmten sozialen und steuerlichen Zwecken

 

 

Transparenzregister

 

  • aus dem Transparenzregister wird ein Vollregister
  • Personen d. privaten Rechts sowie eingetragene Personengesellschaften müssen für die wirtschaftlich Berechtigten folgende Angaben hinterlegen:

Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohnort, Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses, Staatsangehörigkeit

  • Wirtschaftlich Berechtigte sind Personen die zu mehr als 25% an der Gesellschaft beteiligt sind oder Stimmrechte in diesem Umfang ausüben
  • Falls für keinen Beteiligten die oben genannte Voraussetzung zutrifft, ist als wirtschaftlich Berechtigter der gesetzliche Vertreter, Geschäftsführer oder Vorstand anzusehen
  • Meldefiktion wurde abgeschafft, d.h. wenn Eintragung in anderes Register war Eintragung ins Transparenzregister entbehrlich
  • Übergangsregelungen für AG’s bis zum 31.03.2022 und für GmbH’s bis zum 30.06.2022