Mindestlohn
- Ab dem 01.01.2022 € 9,82
- Ab dem 01.07.2022 € 10,45
- Voraussichtlich ab Oktober 2022 € 12,00
Anhebung Freibeträge
- Ausbildungsfreibetrag erhöht sich von € 924,00 auf € 1200,00
- Sparerpauschbetrag erhöht sich von € 801,00 auf € 1000,00
Mobilitätsprämie
- Für Veranlagungszeiträume 2021 – 2026 kann auf Antrag ab dem vollen 21. Entfernungskilometer als Werbungskosten/ Betriebsausgaben eine Mobilitätsprämie erhalten
- Festsetzung erfolgt nur wenn Mobilitätsprämie mindestens € 10,00 beträgt
- mindert die festgesetzte Steuer
- BMG sind die zu berücksichtigenden Entfernungspauschalen – begrenzt auf den Betrag um den das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag unterschreitet
- Die Mobilitätsprämie beträgt 14% der BMG
Alleinerziehendenentlastungsbetrag
- bleibt zukünftig bei € 4008,00
Grundsteuer
- ab dem 01.07.2022 müssen für alle wirtschaftlichen Einheiten des Grundbesitzes (Grundstücke) Erklärungen zur Feststellung der Grundsteuerwerte auf den 01.01.2022 abgegeben werden
- Ende der Abgabefrist 31.10.2022
- Auf Grundlage der Erklärung erlässt das Finanzamt den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag
- Dieser Bescheid bildet die Basis für Neuberechnung der Grundsteuern ab dem Jahr 2025
- Die Berechnung erfolgt aller 7 Jahre neu
Verzinsung
- Im Moment wird ab Veranlagungsjahr 2019 keine Verzinsung festgesetzt, da die Zinshöhe unklar ist
- Die Zinsen werden jedoch nachträglich festgesetzt, wenn Zinshöhe feststeht
Kryptowährung
- Es handelt sich bei Handel mit Kryptowährungen um ein priv. Veräußerungsgeschäft
- Die Spekulationsfrist beträgt 1 Jahr
IAB
- Wegen der anhaltenden Corona-Pandemie wurden die Fristen zur Anschaffung der begünstigten Wirtschaftsgüter wie folgt verlängert:
Jahr der Bildung Ende Frist Anschaffung
2017 2022
2018 2022
2019 2022
2020 2023
2021 2024
- Als Investitionsabzugsbetrag können 50% der Anschaffungskosten geltend gemacht werden.
Sachbezug
- hat sich von € 44,00 auf € 50,00 erhöht
- Verschärfung der Regelungen nur zweckgebundene Gutscheine begünstigt
- Reine Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen die auf einen Geldbetrag lauten stellen Geldleistungen dar und sind zu versteuern
- Gutscheine zählen nur dann, wenn Sie ausschließlich begrenzt auf Waren oder Dienstleistungen sind, aus diesem Grund funktioniert kein Wunschgutschein
- Voraussetzungen der Gutscheine (mind. 1 Option muss er erfüllen)
- Kreis an Akzeptanzstellen begrenzt
- Begrenzte Palette an Waren oder Dienstleistungen ggf. regional begrenzt
- Dient bestimmten sozialen und steuerlichen Zwecken
Transparenzregister
- aus dem Transparenzregister wird ein Vollregister
- Personen d. privaten Rechts sowie eingetragene Personengesellschaften müssen für die wirtschaftlich Berechtigten folgende Angaben hinterlegen:
Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohnort, Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses, Staatsangehörigkeit
- Wirtschaftlich Berechtigte sind Personen die zu mehr als 25% an der Gesellschaft beteiligt sind oder Stimmrechte in diesem Umfang ausüben
- Falls für keinen Beteiligten die oben genannte Voraussetzung zutrifft, ist als wirtschaftlich Berechtigter der gesetzliche Vertreter, Geschäftsführer oder Vorstand anzusehen
- Meldefiktion wurde abgeschafft, d.h. wenn Eintragung in anderes Register war Eintragung ins Transparenzregister entbehrlich
- Übergangsregelungen für AG’s bis zum 31.03.2022 und für GmbH’s bis zum 30.06.2022