Wie berichtet wird durch das Steueränderungsgesetz 2007 ab dem Veranlagungszeitraum 2007 die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erst ab dem 21. Entfernungskilometer gewährt. Dieser Ausschluss der Nahpendler wird als verfassungswidrig eingestuft. Mittlerweile sind bereits mehrere Verfahren vor den Finanzgerichten anhängig, die sich gegen ablehnende Entscheidungen zur Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte richten: