Immer wieder muss der Bundesfinanzhof entscheiden, ob EDV-Spezialisten nun einen ingenieurähnlichen freien Beruf ausüben oder lediglich eine gewerbliche Tätigkeit, die der Gewerbesteuer unterliegen würde. Die Richter entscheiden dabei immer häufiger zugunsten der IT-Fachkräfte. Vor allem Autodidakten haben mittlerweile ebenfalls eine Chance auf den Status als Freiberufler. Einen ingenieurähnlichen und damit freien Beruf üben nach den neuesten Entscheidungen unter anderem aus