Die Europäische Kommission hatte die Nase voll. Die europäischen Banken waren nicht von sich aus bereit, ihre erheblichen Gebühren im europäischen Zahlungsverkehr, die in unterschiedlicher Höhe erhoben werden, herabzusetzen. Sie legte daher eine Verordnung vor, der jetzt Ministerrat und Europäisches Parlament zugestimmt haben.
Eine EU-Verordnung ist unmittelbar geltendes Recht in jedem Mitgliedsstaat und muss von den Banken beachtet werden.